Seit Freitag, dem 13. Juni 2014 gibt es ein 14-tägiges Widerrufsrecht für den Maklervertrag. Dieses trat aufgrund Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in Kraft.
Was kostet ein Maklervertrag?
Unser Maklervertrag ist kostenfrei, da Makler auf Erfolgsbasis arbeiten. Eine Besichtigung kostet also kein Eintrittsgeld. – Erst wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt, wird eine Courtage bzw. Provision fällig. Früher wie heute regelt dies das Bürgerliche Gesetzbuch §§ 652 – 656 (BGB).
Was ist neu am Widerrufsrecht für den Maklervertrag?
Früher: Ein Maklerkunde nimmt aufgrund eines Immobilienangebotes oder eines -gesuches Kontakt zum Makler auf. Schon mit der Kontaktaufnahme kam ein Maklervertrag zustande. Vielen Maklerkunden war das bisher überhaupt nicht klar. Es wurde also Zeit, endlich Klarheit zu schaffen.
Neu: Ein Maklerkunde meldet sich telefonisch oder per Email, z.B. auf das Online-Exposé für ein Miet- oder Kaufobjekt über ein Internetportal, beim Makler. Auch jetzt kommt wieder ein Maklervertrag zustande, der allerdings unter das sogenannte Fernabsatzgesetz fällt. Das sind Verträge, die durch Briefwechsel, Fax, Internet, E-Mail oder per Telefonat angebahnt werden, genauso wie z.B. der Einkauf in einem Online-Shop.
Der Maklerkunde (Verbraucher) muss nun darüber belehrt werden, dass mit seiner Kontaktaufnahme ein Maklervertrag im Fernabsatz zustande gekommen ist. Mit dieser Belehrung steht dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist kann der Makler dann seine Tätigkeit voll entfalten.
Soll der Makler sofort, also schon während der 14-tägigen Widerrufsfrist tätig werden, damit weitere Informationen ausgetauscht und/ oder ein Besichtigungstermin vereinbart werden kann, muss eine schriftliche Beauftragung erfolgen. Das ist ganz einfach z.B. per Rückmail möglich, indem man antwortet: „Bitte werden Sie sofort tätig.“.
Auch jetzt fällt eine Provision selbstverständlich erst dann an, wenn das Objekt tatsächlich gekauft bzw. gemietet, also ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen wird.
Wozu braucht man dieses Widerrufsrecht für den Maklervertrag?
Das Widerrufsrecht ist Gesetz und damit verbindlich für Jedermann.
Der Verbraucher erfährt dadurch höchste Transparenz, denn Verträge müssen nicht immer schriftlich abgeschlossen werden. Sie kommen eben auch durch gegenseitiges Einvernehmen zustande. Genau deshalb ist zu belehren, dass ein Maklervertrag zustande gekommen ist und ein Widerrufsrecht mit 14-tägiger Widerrufsfrist entsteht.
Dieses Vorgehen zeichnet einen fairen Makler aus.
win-win Situation
Durch die Belehrung des Maklerkunden (Verbraucher) über sein Widerrufsrecht wird er umfassend aufgeklärt und davor bewahrt, übereilte Entschlüsse zu treffen. Er weiß nun genau, dass ein Maklervertrag zustande gekommen ist, ihm ein Widerrufsrecht zusteht und das erst bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages eine Provision an den Makler zu zahlen ist.
Der Makler wiederum darf sich sicher sein, dass er es bei Beauftragung schon während der 14-tägigen Widerrufsfrist mit einem sehr gut vorqualifizierten Kunden zu tun hat, der ernst genommen werden will.